Seit dem 26. September 2015 gelten neue EU-Regelungen zur Verbrauchskennzeichnung von Wärmeerzeugern, Warmwasserbereitern und - speichern. Mit Hilfe des Energielabel kann man unterschiedliche Fabrikate in Bezug auf Energieverbrauch vergleichen. Die Verbrauchskennzeichnungspflicht gilt für:
NEU: Ab dem 1. April 2017 gilt die Verbrauchskennzeichnungspflicht auch für Festbrennstoffkessel bis 70 kW und deren Kombination mit Regelungstechnik und Solarunterstützung als Verbundanlage. Die Produkte werden zum Stichtag in HEIZUNGSlabel eingebunden.
Stellen Sie hier individuelle Heizungsanlagen aus verschiedenen Komponenten zusammen und behalten Sie die volle Planungshoheit. HEIZUNGSlabel sammelt die Werte all unserer relevanten Produkte in einer zentralen Datenbank und stellt diese allen Nutzergruppen zu Verfügung.
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